Tisch decken, Zimmer aufräumen oder Müll rausbringen – im Haushalt gibt es einiges zu tun. Gerade wenn die Eltern berufstätig sind, ist oftmals auch die Hilfe der Kinder gefragt. Je älter diese werden, desto weniger wollen sie jedoch mit der Hausarbeit zu tun haben. Können sie dennoch dazu verdonnert werden? Und können sie Geld für ihre Mithilfe verlangen? Alle Infos dazu in folgendem Text.
In vielen Familien sorgt vor allem das Thema Aufräumen für Streitigkeiten. Doch die häuslichen Pflichten des Nachwuchses beschränken sich nicht nur auf das Kinderzimmer. Auch im Rest des Hauses müssen sie sich durchaus beteiligen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist mit § 1619 festgeschrieben, dass das Kind „in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten“ hat, solange es noch bei ihnen wohnt.
Damit sind weder konkrete Aufgaben noch das Alter der Kinder näher definiert. Stattdessen müssen die Eltern also selbst bestimmen, wozu ihr Sohn oder ihre Tochter bereits in Lage ist.
In welchem Umfang muss das Kind helfen?
Zudem gibt es keine eindeutige Vorgabe dazu, wie oft oder wie lange das Kind helfen muss. Die Familie sollte dazu gemeinsam Regeln aufstellen, an die sich alle gleichermaßen zu halten haben.
Grundsätzlich hängt der zeitliche Umfang der Mithilfe vom Alter des Kindes, von seinem Gesundheitszustand sowie seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit ab. Für Jugendliche im Alter von 14 Jahren wird es in der Regel als angemessener Richtwert betrachtet, wenn sie bis zu sieben Stunden in der Woche im Haushalt helfen. Sind die Eltern sogar krank oder berufstätig, kann sich diese Stundenzahl auch erhöhen.
Eines geht jedoch immer vor: die Schule. Das heißt, die Mithilfe im Haushalt darf nicht dazu führen, dass das Kind keine Zeit mehr hat, um seine Hausaufgaben zu erledigen oder für Klassenarbeiten zu lernen. Auch Hobbys nachzugehen ist besonders in jungen Jahren sehr wichtig und sollte dem Kind nicht fehlen. Jugendliche, die bereits eine Ausbildung absolvieren, sind meist sogar von der Pflicht zur Mithilfe befreit.
Welche Grenzen gibt es?
Selbstverständlich können Kindern nicht wahllos alle unliebsamen Aufgaben zugeschoben werden. Vor allem beim Einkaufen müssen Grenzen gesetzt werden, denn Kinder unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Zwar ist es denkbar, sie ab dem 7. Lebensjahr kleinere Einkäufe durchführen zu lassen, der Wocheneinkauf sollte es aber nicht sein. Alkohol oder Tabak für die Eltern mitzubringen ist aufgrund der gesetzlichen Regelung selbstverständlich nicht möglich.
Wann handelt es sich um Kinderarbeit?
Dass Kinderarbeit verboten ist, ist allgemein bekannt. Die Mithilfe im Haushalt fällt jedoch nicht in diese Kategorie, da sich diese nur auf arbeitsrechtliche Dienstverhältnisse bezieht. Nur wenn der eigene Nachwuchs im Familienunternehmen, zum Beispiel in einer Gaststätte, mithelfen muss, kann dies unter bestimmten Umständen wegen bestehender Kinderarbeit untersagt werden.
Müssen Kinder für ihre Haushaltspflichten bezahlt werden?
Tatsächlich kann das Kind rechtlich nicht zur Hausarbeit gezwungen werden. Häufig belohnen die Eltern sie daher mit einem kleinen zusätzlichen Taschengeld für die Mitarbeit im Haushalt. Dies ist aber keineswegs Pflicht. Die Hilfe des Kindes gleicht sich im Grunde bereits mit dem Unterhalt und den Sachmitteln der Eltern aus.
Autorin:
Laura Gosemann
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